Impressum
BRANDIVISION GmbH
Am Mühlenturm 1
40489 Düsseldorf — Germany
Phone +49(0)211 940 84 40
E‑Mail info@brandivision.de
Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Dirk Hagen Zimmermann
Geschäftsführende Gesellschafter:
Dirk Hagen Zimmermann
Registereintrag:
Amtsgericht Düsseldorf, HRB 606 81
Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer:
DE 264 77 00 74
Allgemeine Geschäfts‑, Liefer-und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für alle unsere Verkäufe und sonstigen Lieferungen und Leistungen im Verkehr mit Unternehmern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts‑, Liefer- und Zahlungsbedingungen, sofern nicht im Einzelfall individuelle Abweichungen vereinbart werden. Etwaige abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Bestellers verpflichten uns nur, wenn und soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Derartigen abweichenden Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Vertragsschluss, Lieferumfang
2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Der Besteller ist 30 Tage an seine Bestellung gebunden. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigt haben oder die Ware von uns ausgeliefert ist. Bei sofortiger Lieferung durch uns kann die Auftragsbestätigung durch unseren Lieferschein ersetzt werden.
2.2 Nebenabreden, Garantien und alle sonstigen Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2.3 Der Lieferumfang richtet sich nach unserer schriftlichen Bestätigung. Eine Bezugnahme auf Normen, ähnliche technische Regeln, sonstige technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegenstandes in Angeboten und Prospekten ist nur Leistungsbeschreibung und keine Beschaffenheitsgarantie. Bestimmte Beschaffenheit der Waren gelten grundsätzlich nur dann als von uns garantiert, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
2.4 Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.5 Wir behalten uns vor, technische Änderungen an der zu liefernden Ware vorzunehmen, soweit diese technischen Änderungen sich nicht nachteilig auf den Produktnutzen auswirken und auch im Übrigen dem Besteller nicht unzumutbar sind.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro einschließlich handelsüblicher Verpackung zuzüglich vom Besteller zu tragender etwaiger Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
3.2 Die Preise verstehen sich ab Fabriklager des Herstellers.
3.3 Werden nach Vertragsabschluss Frachtkosten, Versicherungskosten oder öffentliche Abgaben und Lasten (z.B. Zölle, Im und Exportgebühren) neu eingeführt oder erhöht, so sind wir, auch bei frachtfreier oder verzollter Lieferung, berechtigt, solche Mehrbelastungen dem vereinbarten Preis zuzuschlagen.
3.4 Eine etwaige Erhöhung von Materialbeschaffungskosten, Lohn und Lohnnebenkosten sowie Energiekosten dürfen wir in unseren Preisen berücksichtigen, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mindestens 1 Monat liegt.
3.5 Sämtliche Lieferungen werden unfrei ausgeführt.
4. Mengen, Maße und Gewichte
4.1 Maß- und Gewichtsabweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen und einschlägiger DIN-Vorschriften sind zulässig. Darüber hinaus behalten wir uns vor, im Zuge der technischen Entwicklung, der Normungsarbeiten und der Fertigungsmöglichkeiten Maß- und Gewichtsänderungen vorzunehmen, soweit dadurch die auftragsgemäße Verwendbarkeit nicht beeinträchtigt wird.
4.2 Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht, Stückzahl,oder Fläche bis zu 3 % und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor.
4.3 Für die Berechnung sind die von uns festgestellten Liefergewichte und Stückzahlen maßgebend.
5. Lieferfristen
5.1 Verbindliche Liefertermine und fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder nur ungefähren (z.B. ca., etwa, etc.) Lieferterminen und fristen bemühen wir uns, diese nach besten Kräften einzuhalten.
5.2 Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Besteller, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrags geklärt sind und alle sonstigen vom Besteller zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen; entsprechendes gilt für Liefertermine.
5.3 Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Meldung der Versandbereitschaft, andernfalls der Tag der Absendung der Ware. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
5.4 Geraten wir in Lieferverzug, bestehen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gleich aus welchem Grunde nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 12.
5.5 Wir geraten nicht in Verzug, solange der Besteller mit der Erfüllung von Verpflichtungen uns gegenüber, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist.
6. Selbstbelieferungsvorbehalt, höhere Gewalt und sonstige Behinderungen,
Import und Exportgenehmigungen
6.1 Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen unserer Vorlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignis-se höherer Gewalt ein, so sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie und Rohstoffknappheit, Transportengpässe, unverschuldete Transportverzögerungen (z.B. wegen schlechtem Wetter, Hochwasser), unverschuldete Betriebsbehinderung (z.B. durch Feuer‑, Wasser- und Maschinenschaden) und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt
worden sind. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn darin bezeichnete Umstände eintreten, nachdem wir in Verzug geraten sind.
6.2 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Ziffer 6.1 der vereinbarte Liefertermin überschritten, kann uns der Besteller auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Besteller vom nichterfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
7. Versand und Gefahrübergang
7.1 Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, erfolgt der Versand durch uns unversichert auf Gefahr und zu Lasten des Bestellers ab Fabriklager des Herstellers. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten.
7.2 Mit der Übergabe der zu liefernden Waren an den Besteller, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmung, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, des Lagers oder der Niederlassung geht die Gefahr auf den Besteller über. Das gilt auch dann, wenn wir die Anlieferung übernommen haben. Transportschäden sind sofort auf dem Lieferschein zu vermerken und durch den Frachtführer bestätigen oder bei Bahn und Postversand zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen durch die Bahn oder Post feststellen zu lassen. Transportversicherung decken wir nur bei besonderem Auftrag auf Kosten des Bestellers.
7.3 Versandfertig gemeldete und zur Auslieferung fällige Ware muss der Besteller sofort abrufen. Wird versandbereite Ware nicht unverzüglich abgerufen und abgenommen, können wir die Ware nach eigener Wahl versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers einlagern.
7.4 Die Rücknahme bestellter und ordnungsgemäß gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen erfolgt eine Rücknahme nach vorheriger schriftlicher Zustimmung.
8. Mängelrügen
Der Besteller oder der von ihm bezeichnete Empfänger hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offene Mängel auch das Fehlen von Beschaffenheitsgarantien sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Unterlässt der Besteller die form- und fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns an.
9. Gewährleistung
9.1 Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung entweder durch Lieferung einer fehlerfreien Ersatzware oder durch Nachbesserung verpflichtet, wobei die beanstandeten Teile unser Eigentum werden. Wir sind berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung zu verweigern.
9.2 Kommen wir der Verpflichtung zur Nacherfüllung nicht nach, so kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, diese ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Ein Rücktritt ist jedoch bei einer nur geringfügigen Pflichtverletzung, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, ausgeschlossen. Im Fall des Rücktritts haftet der Besteller für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertreten müssen.
9.3 Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 12. Auch in diesem Fall haften wir aber nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
9.4 Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Mängel der von uns gelieferten Ware nicht vorliegen, d.h. insbesondere dann, wenn Fehler auf der Verletzung von Bedienungs‑, Wartungs- und Einbauvorschriften, unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, natürlichem Verschleiß, Eingriffen des Bestellers oder Dritter in den Liefergegenstand oder der Verwendung von Ersatzteilen fremder Herkunft beruhen.
9.5 Gewährleistungsansprüche gegen uns verjähren spätestens 12 Monate nach Ablieferung der Ware beim Besteller oder dem von diesem benannten Ablieferungsort.
9.6 Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie richten sich die Ansprüche des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10. Zahlungsbedingungen
10.1 Warenlieferungen sind spätestens zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstag Porto und spesenfrei zahlbar, in Ermangelung eines solchen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Nach Fälligkeit der Rechnung werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% und nach Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens im Falle des Zahlungsverzugs bleibt vorbehalten.
10.2 Angebotene Schecks nehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber herein. Gutschriften für Schecks gelten vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
10.3 Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder Stellung uns genehmer Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung solcher Sicherheiten vom Vertrag zurück-zutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Außerdem sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung oder Verarbeitung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Ware zu untersagen und deren Rückgabe an uns oder die Einräumung des Mitbesitzes auf Kosten des Bestellers zu verlangen. Ein derartiges Verlangen gilt, soweit gesetzlich zulässig, nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10.4 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Bestellers besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wir behalten uns die Befugnis zur Aufrechnung auch für den Fall vor, dass die wechselseitigen Forderungen auf unterschiedliche Währungen lauten. Als Umrechnungskurs gilt der amtlich festgestellte Mittelkurs an der Frankfurter Devisenbörse am Tag der Aufrechnungserklärung.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware vor, bis alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich der künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgen und einschließlich etwaiger Rückgriffs oder Freistellungsansprüche aus Wechseln und Schecks beglichen sind. Das gilt auch für einen Saldo zu unseren Gunsten, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist.
11.2 Der Besteller hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware betreffenden Schadens-fall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
11.3 Verpfändung, Einräumung von Sicherungseigentum oder andere Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sind dem Besteller nicht gestattet. Von einer etwaigen Pfändung Dritter oder einem sonstigen Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, einer Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und sonstige rechtserhebliche Ereignisse, die unsere Rechte beein-trächtigen könnten, hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten.
12. Ausschluss und Begrenzung der Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz
12.1 Für alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz wegen zu vertretender Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrunde, haften wir im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.2 Im Falle der Haftung nach Ziffer 12.1 und einer Haftung ohne Verschulden haften wir nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. Die Geltendmachung nutzloser Aufwendungen durch den Besteller ist unzulässig.
12.3 Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5% des Auftragswertes.
12.4 Über den Einsatz der von uns gelieferten Waren oder sonstigen Leistungen entscheidet der Besteller eigenverantwortlich. Sofern wir nicht spezifische Beschaffenheit und Eignungen der Produkte für einen vertraglich bestimmten Verwendungszweck schriftlich bestätigt haben, ist eine anwendungstechnische Beratung in jedem Fall unverbindlich. Auch haften wir nur nach Maßgabe von Ziffer 12.1 für eine erfolgte oder unterbliebene Beratung, welche sich nicht auf die Beschaffenheit und Verwendbarkeit des gelieferten Produkts bezieht.
12.5 Der Haftungsausschluss gemäß Ziffern 12.1 12.4 gilt in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
12.6 Die Regelungen der Ziffern 12.1 – 12.5 gelten nicht, soweit wir nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte Produkthaftungsgesetz in Anspruch genommen werden, wenn eine Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit vorliegt, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
12.7 Sämtliche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen uns verjähren 12 Monate nach Ablieferung der Ware, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch begründenden Umständen oder der Person des Ersatzpflichtigen.
Dies gilt nicht bei Vorsatz und in den in Ziffern 12.6 genannten Fällen.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
13.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist Düsseldorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Klage im Wechsel und Scheckprozess ist das zuständige Gericht in Düsseldorf. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand
zu verklagen.
13.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Internationale Verträge
Hat der Besteller seinen Sitz außerhalb Deutschlands, gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge im Internationalen Warenkauf (CISG) mit folgen-den Sonderregelungen:
14.1 Vertragsänderung oder Aufhebung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abreden über die Aufgabe dieser Schriftformvereinbarung.
14.2 Im Falle der Lieferung vertragswidriger Ware steht dem Besteller das Recht zur Vertragsaufhebung oder Ersatzlieferung nur dann zu, wenn Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen sind oder es dem Besteller unzumutbar ist, die vertragswidrige Ware zu verwerten und den verbleibenden Schaden geltend zu machen. In diesen Fällen sind wir zunächst zur Mängelbeseitigung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl und/oder führt sie zu einer unzumutbaren Verzögerung, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, die Vertragsaufhebung zu erklären oder Ersatzlieferung zu verlangen. Hierzu ist der Besteller auch dann berechtigt, wenn die Mängelbeseitigung eine unzumutbare Unannehmlichkeit verursacht oder Ungewissheit über die Erstattung etwaiger Auslagen des Bestellers besteht.
15. Teilunwirksamkeit
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gilt ohne weiteres eine solche Regelung, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war.
16. Urheberrecht
Alle innerhalb des Internetangebots genannten ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und unter den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.
Düsseldorf, im Januar 2024